Nach Herzrhythmusstörungen, nach Herzinfarkt oder nach Herz-OP kann es sein, dass Patienten das Auto fahren für einige Zeit bleiben lassen müssen.
Herzerkrankungen können Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben – vorübergehend oder dauerhaft. Insbesondere bei bestimmten Arten von Herzrhythmusstörungen, nach Herzinfarkt mit eingeschränkter Pumpleistung des Herzens als Folge oder nach einer Herzoperation müssen Patienten das Auto fahren für einige Zeit stehen lassen. „Herz-Kreislauf-Erkrankungen können durch einen Kontrollverlust des Fahrers zu einem Unfall führen“, bestätigt Herzspezialist Prof. Dr. med. Udo Sechtem vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. „Die Ursachen dafür sind meist Durchblutungsstörungen im Gehirn oder eine allgemeine Schwäche.“ Wie lange ein Herzpatient pausieren muss, hängt unter anderem davon ab, ob und welche Art von Herzrhythmusstörung vorliegt, wie gut eine Therapie anschlägt und wie stark der Patient belastbar ist. Auch nach der Einbringung eines Implantierbaren Cardioverter/Defibrillators (ICD), einem ICD-Aggregatwechsel oder nach einer Schockabgabe durch ein solches Gerät dürfen Herzpatienten zunächst nicht Auto fahren. Auch hängt die Fahreignung davon ab, ob der Patient das Auto privat nutzt oder ob er Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, LKW etc.) ist.
Gefährliche Aussetzer am Steuer
Herzrhythmusstörungen werden am Steuer insbesondere dann gefährlich, wenn Synkopen, also kurze Anfälle von Bewusstlosigkeit, auftreten. Eine erfolgreiche Therapie mit Medikamenten oder durch die Implantation eines Defibrillators kann die Fahreignung wiederherstellen. Nach dem Einsetzen des Gerätes dürfen Betroffene allerdings mindestens eine Woche lang kein Auto fahren. Nach einer Schockabgabe beträgt die Fahrpause sogar in aller Regel mindestens drei Monate. Wie lange genau der Patient am Steuer pausieren muss, legt der behandelnde Arzt fest. Für Berufskraftfahrer gilt sogar, dass sie ihren Beruf mit Defibrillator in der Regel nicht mehr ausüben dürfen.
„Wie schnell sich Patienten nach einem überstandenen Herzinfarkt wieder ans Steuer setzen dürfen, muss der behandelnde Arzt entscheiden“, so Prof. Sechtem, Chefarzt für Kardiologie am Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart. Nach leichten komplikationslosen Infarkten ist die Fahreignung nicht eingeschränkt. Bei schweren Verläufen ist eine mindestens vierwöchige Pause geboten. Je nachdem, welche Komplikationen aufgetreten sind und wie stark die Herzleistung eingeschränkt ist, müssen Patienten das Auto manchmal noch länger stehen lassen. Auch hier gelten strengere Regeln für Berufskraftfahrer. Bei Folgeschäden ist ein Ende der beruflichen Fahreignung möglich.
Arzt muss über fehlende Fahreignung informieren
„Patienten sollten die Entscheidung des Arztes über die Fahrtauglichkeit unbedingt ernst nehmen. Es handelt sich hierbei nicht einfach um eine Empfehlung, sondern um eine Art Gutachten“, unterstreicht Prof. Sechtem. Im Falle eines krankheitsbedingten Unfalls kann es ansonsten sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren, wenn dessen Fahreignung durch seine Herzerkrankung eingeschränkt ist.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.herzstiftung.de/defi-auto