Freitag, Juni 20, 2025

Viele Medikamente nicht über Versandhändler erhältlich

ABDA: Viele Medikamente sind nicht über Versandhändler erhältlich, dazu gehören beispielsweisedie die »Pille danach« oder Thalidomid-haltige Medikamente.

Aus Gründen der Sicherheit, wegen des Beratungsbedarfs oder aus logistischen Gründen darf oder sollte eine ganze Reihe von Arzneimitteln nicht auf dem Postweg an Patienten in Deutschland verschickt werden. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angesichts der politischen Kontroverse um ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten aufmerksam.

Bei einigen Medikamenten ist der Versand grundsätzlich verboten: Das gilt zum Beispiel für die Pille danach. Sie ist zwar nicht mehr rezeptpflichtig, darf aber trotzdem nicht per Post verschickt werden, da eine unverzügliche Verfügbarkeit im Bedarfsfall und eine für die sichere Einnahme erforderliche Beratung nur durch Apotheken vor Ort gewährleistet werden kann. Thalidomid-haltige Medikamente, für die ein besonderes T-Rezept ausgestellt werden muss, sind ebenfalls per Gesetz vom Versandhandel ausgeschlossen. Zudem gibt es Arzneimittel, bei denen der Bezug über Versand zwar erlaubt, aber nicht ratsam ist: Patienten könnten ihre Antibiotika-Rezepte zwar per Post an einen Versandhändler – eine Versandapotheke – schicken, doch meist spricht der vom Arzt geforderte sofortige Beginn der Einnahme dagegen, mehrere Tage bis zum Erhalt des Medikaments abzuwarten.

Darüber hinaus rät das Bundesgesundheitsministerium in seiner Bekanntmachung vom 18. März 2004 vom Versand bestimmter Medikamente ausdrücklich ab. Als dafür nicht geeignet angesehen werden flüssige Zubereitungen von Zytostatika (Spezialrezepturen bei Krebserkrankungen), radioaktive Arzneimittel und Betäubungsmittel. Letztere sind insbesondere starke Schmerzmittel, die wegen ihres Abhängigkeitspotentials nur auf einem gelben Rezept unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vom Arzt verordnet werden können. Auch bei Arzneimitteln mit sehr kurzer Haltbarkeit rät das Ministerium – abhängig von der Dauer des Transports – den Bezug über Versandhändler ab. Bei Impfstoffen, Insulinen und anderen kühl zu haltenden Medikamenten können Transportverzögerungen oder Temperaturabweichungen zum Teil irreparable Schäden hervorrufen.

Immer wieder werden zudem Fälle bekannt, in denen Versandhändler ein Rezept zwar beliefern dürften (und müssten), dies aber nicht wollen oder können. Erfahrungsgemäß sind hier ärztlich verordnete, individuell herzustellende Standardrezepturen betroffen. Zuletzt dürfen Arzneimittel nicht versendet werden, wenn zu ihrer sicheren Anwendung ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der nur in einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker erfolgen kann. Wann dies der Fall ist, muss jeder Apotheker im Einzelfall selber beurteilen.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Latest Articles

Folgt uns auf Facebook!

Fokus Kinder

Depressionen bei Kindern und im Jugendalter erkennen

Traurigkeit ist häufig ein Anzeichen für Depressionen bei Kindern: Bis zu 2,5 Prozent der Kinder und bis zu 8,3 Prozent im Jugendalter leiden daran,...
- Advertisement -

Related Articles

Oft leiden Babys, wenn die ersten Zähnchen kommen

Wenn die ersten Zähnchen kommen, fühlen sich Babys häufig unwohl. Dann sind sie unruhig, schlafen schlecht und leiden auch oft unter Schmerzen. Die ersten Zähnchen brechen bei...

Struma und Kropf: Ein Wiederaufleben?

Nach Jahrzehnten der Einführung der Jodsalzprophylaxe ist in den letzten Jahren das Risiko für Struma und Kropf bei Kindern wieder gestiegen. In den letzten Jahren...

Einnässen bei Kindern: Ursachen abklären, seelische Belastung verringern

Ursachen für nächtliches Einnässen bei Kindern frühzeitig medizinisch abklären, um seelische Belastungen wie Scham, Ängste und Sorgen zu verringern. Unter dem Strich ist Einnässen bei...