Freitag, April 26, 2024

Psychotherapeutengesetz – geplante Novellierung

Das Psychotherapeutengesetz soll laut Plan des BMG novelliert werden – DGPs und Fakultätentag Psychologie fordern Abschluss auf Masterniveau.

Die DGPs und der Fakultätentag Psychologie begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit einen Eckpunkte-Entwurf für die Psychotherapeutengesetz-Novellierung zur Diskussion gestellt hat. Prof. Conny Antoni, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) betont: „Die Eckpunkte berücksichtigen Zielvorstellungen und Kriterien, die auch die DGPs und der Fakultätentag Psychologie wiederholt gefordert haben.“ Hierzu gehören eine enge Verzahnung zwischen wissenschaftlicher und praktischer Ausbildung, ein fünfjähriges wissenschaftliches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule sowie die Kompatibilität mit dem Bachelor-/Mastersystem.

„Um das angestrebte wissenschaftliche und praktische Qualifikationsniveau nach EQR 7 mit Bologna-konformen Studiengängen erreichen zu können, müssen die erforderlichen wissenschaftlichen und praktischen Kompetenzen jedoch studierbar definiert werden und sowohl einen Bachelor- als auch einen Masterstudiengang begründen“, betont Prof. Markus Bühner, Vorsitzender des Fakultätentags Psychologie. „Dies sehen wir durch den gegenwärtigen Entwurf noch nicht gewährleistet.“

Die DGPs und der Fakultätentag Psychologie sehen akademische Kompetenzen auf Masterniveau als notwendige Voraussetzung an, um 1. angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu befähigen, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Wohle der Patientinnen und Patienten eigenständig in der Versorgungspraxis umzusetzen und 2. die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie zu sichern. Daneben muss die Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie durch wissenschaftliche Aktivitäten einschließlich Promotionen und Habilitationen gesichert werden. Andernfalls würde die Forschung in diesem Bereich massiv geschwächt und Studierende könnten nicht länger von einer vernetzten Ausbildung in Wissenschaft und Praxis profitieren, die den wissenschaftlichen Weiterentwicklungen der Psychotherapie über alle Altersbereiche hinweg Rechnung trägt.

„Die DGPs sieht es daher als erforderlich an, dass das Studium nicht nur mit einem Staatsexamen, sondern auch auf Masterniveau nach EQR 7 abgeschlossen wird“, sagt Conny Antoni. „Außerdem müssen eine Spezialisierung bereits im Bachelor und eine Doppelung von Prüfungen vermieden werden.“

Um die Qualität des Studiums zu sichern und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten bewährte Studiengänge wie der polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie und der Masterstudiengang mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie in das Studium zur Approbation integrierbar sein. „Der kompetenzbasierte Vorschlag der DGPs und des Fakultätentags Psychologie für ein Studium zur Approbation zeigt, wie zusätzliche praktische Kompetenzen im Masterstudium vermittelt werden können – sofern hierfür zusätzlich notwendige Ressourcen bereitgestellt werden“, sagt Markus Bühner. Conny Antoni ergänzt: „Unsere Berechnungen belegen, dass unser Vorschlag deutlich kostengünstiger ist als der Aufbau eines komplett neuen Studiengangs. Die Umsetzung darf jedoch nicht zulasten anderer psychologischer Disziplinen gehen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) hat darüber hinaus gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) eine Erklärung zum Eckpunktepaier des BMG verfasst. Die gemeinsame Erklärung von DGPs und BDP kann hier abgerufen werden.

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