Dienstag, April 30, 2024

Kriterien für ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose

Ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose bringt vielen Patienten die Möglichkeit, sich ohne Beeinträchtigung und ohne Schmerzen zu bewegen.

Unter dem Strich können Arthrose-Schmerzen bei fortschreitendem Gelenkverschleiß in den Knien für die Patienten unerträglich werden. Dadurch werden viele Aktivitäten im Alltag wie Einkaufen, Arbeiten oder auch Autofahren zur Qual. Die betroffenen Patienten sind in vielen Fällen auf fremde Hilfe angewiesen. Dann stellt sich die Frage, ob ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose die Situation wieder deutlich verbessern kann.

Allerdings muss man die Entscheidung für ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose gut überlegen. Gemeinsam sollten Arzt und betroffene Personen erörtern, welche realistischen Auswirkungen auf Alltag und Linderung der Arthrose-Schmerzen zu erwarten sind.

 

Kriterien für künstliches Kniegelenk bei Arthrose

Ein künstliches Kniegelenk soll Patienten dabei helfen, wieder voll mobil zu werden und idealerweise keine Arthrose-Schmerzen mehr ertragen zu müssen. Doch zehn bis 20 Prozent der operierten Patienten sind unzufrieden mit dem Ergebnis, woran vor allem sehr hohe, oft nicht erfüllbare Erwartungen an den chirurgischen Eingriff schuld sind. Je nach Schweregrad der Arthrose sowie wegen möglicher Begleiterkrankungen müssen die Patienten auch oft nach dem Gelenkersatz mit Einschränkungen leben. Folgende Haupt- und Nebenkriterien für ein künstliches Kniegelenk müssen berücksichtigt werden:


Kriterium 1 – Arthrose-Schmerzen

Arthrose-Schmerzen im Knie müssen seit mindestens 3 bis 6 Monaten bestehen. Sie müssen entweder dauerhaft bestehen – einschließlich Ruhe- und Nachtschmerz –, oder mehrfach wöchentlich auftreten – beispielsweise wenn das Knie belastet wird. Weiters sollte die konservative Behandlung den betroffenen Patienten keine ausreichende Linderung bringen. Wichtig ist, dass der Patient darüber informiert wird, wie sehr im jeweiligen Fall ein künstliches Kniegelenk den Arthrose-Schmerzen entgegenwirken kann.


Kriterium 2 – bestehende Kniegelenk-Schädigung

Die Schädigung des Kniegelenks muss mittels Bildgebung eindeutig zu sehen sein.


Kriterium 3 – insuffiziente konservative Therapie

Konservative Behandlungsmöglichkeiten wie Medikamente und nicht medikamentöse Maßnahmen (physikalische Therapie, Bewegung und Krankengymnastik etc.) können über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten die Arthrose-Schmerzen nicht ausreichend lindern.


Kriterium 4 – Lebensqualität und Leidensdruck

Die Knie-Arthrose beeinträchtigt die Patienten derart stark, dass die Gesamtsituation nicht mehr erträglich ist und er nicht mehr bereit ist, mit den Einschränkungen zu leben. Der Arzt soll den Patienten darüber informieren, inwieweit ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose dazu beitragen kann, dass sich die Gesamtsituation nach der Operation verbessert.


Weitere Kriterien

Doch es bestehen auch Nebenkriterien wie massive Beeinträchtigungen, die beim Treffen der Entscheidung für oder gegen ein künstliches Kniegelenk bei Arthrose herangezogen werden können:

  • bei der Gehstrecke, die man ohne Pause zurücklegen kann
  • bei der Dauer, wie lang man stehen kann
  • beim Treppensteigen
  • in der Beweglichkeit des Kniegelenks
  • der Kraft in den Beinen
  • beim Hinsetzen, Knien oder bei der Körperhygiene (z.B. Fußpflege)
  • bei der Erledigung von Tätigkeiten im Haushalt
  • beim Autofahren oder bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • im sozialen Leben (z.B. Absage von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden)
  • bei Ausübung des Berufs
  • bei Ausübung von Sport
  • zunehmend notwendige Hilfe im Alltag
  • Verlust der Selbständigkeit

Ein durch Knie-Arthrose verursachte deutliche Fehlstellung des Beins – wie X oder O-Beine – sowie ein sehr geschwächtes Gelenk können aus ärztlicher Sicht für ein künstliches Kniegelenk sprechen.


Quelle: Patientenleitlinie »Indikation Knieendoprothese«

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