Das IQWiG empfiehlt den Patienten eine Zweitmeinung vor Operationen und veröffentlichte 2018 Entscheidungshilfen zu Gebärmutter-Entfernung und Mandel-OP.
Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – IQWiG – unterstützt die Patienten mit mittlerweile insgesamt sechs neuen Entscheidungshilfen. Diese sollen dadurch vor einer Operation die vermeintlich richtige Entscheidung treffen und eventuell bestimmte, nicht eilige Operationen vermeiden. Schließlich folgt die Veröffentlichung dieser Entscheidungshilfen zwei Aufträgen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG. Der G-BA hatte Ende 2018 eine Richtlinie zur Umsetzung des in §27b SGB V festgelegten Verfahrens zur Zweitmeinung beschlossen.
Versicherte können weitere Spezialisten befragen
Die vom IQWiG bereits 2018 veröffentlichten Entscheidungshilfen sollen jenen Frauen helfen, bei denen eine Entfernung der Gebärmutter geplant ist. Zwei weitere sind vor allem für Eltern mit Kindern vor einer Mandeloperation. Nach dem festgelegten Verfahren zur Zweitmeinung müssen in Deutschland Ärzte, die bestimmte planbare Operationen empfehlen, allen Patienten auf ihr Recht zur Zweitmeinung hinweisen. Demzufolge können sie die Entscheidung für oder gegen den Eingriff nochmals kostenlos mit einem besonders qualifizierten Facharzt besprechen. Die Gebärmutterentfernung und Mandeloperation sind übrigens die beiden ersten Eingriffe, für die das Verfahrens zur Zweitmeinung gilt.
Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist
Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, deswegen hat jede hat ihre Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, welche die beste Wahl ist.
Bei vom gesetzlichen Verfahren zur Zweitmeinung erfassten Operationen hat sich zudem gezeigt, dass Ärzte sehr unterschiedlich beraten. Die einen raten schnell zu einer Operation, die anderen halten sich zurück. Schließlich soll das Verfahren zur Zweitmeinung sicherstellen, dass alle Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen.
Wie das Zweitmeinungsverfahren abläuft
Nach Empfehlung zu einer der genannten Operationen muss der Arzt mindestens zehn Tage davor auf das Recht zur Zweitmeinung hinweisen. Die Spezialisten für die zweite Meinung müssen eine besondere Qualifikation vorweisen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der erste Arzt oder die Ärztin. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.
Zur Unterstützung des Verfahrens hat das IQWiG im Auftrag des G-BA auf Gesundheitsinformation.de einen eigenen Bereich veröffentlicht, der grundlegende Informationen zu Zweitmeinungsverfahren zusammenfasst.
Vor allem aber finden Patientinnen und Patienten hier auch Informationen zu Alternativen zu einer Operation. „Auch wenn das Zweitmeinungsverfahren hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten‘ Meinung zu berücksichtigen“, sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.
Alle sechs Entscheidungshilfen sind als druckfertiges PDF gestaltet und können von Patienten und Arztpraxen in beliebiger Stückzahl ausgedruckt werden. Das Institut hat auf seiner Website für Bürger und Patienten » Gesundheitsinformation.de eine zentrale Zugangsseite eingerichtet, wo Nutzerinnen und Nutzer Informationen zum Zweitmeinungsverfahren finden. Wenn das Verfahren in Zukunft auf weitere Operationen erweitert wird, wird diese Seite ergänzt.
Quelle: www.iqwig.de