Mittwoch, Mai 8, 2024

Versicherungsschutz nach der Matura

Maturanten sollten auf ihren Versicherungsschutz nach der Matura achten, eine Mitversicherung erfolgt nicht in allen Fällen automatisch!

Tausende Wiener Schülerinnen und Schüler erhalten dieser Tage ihr Maturazeugnis und schließen damit ihre Schulausbildung ab. Viele werden nicht sofort in das Berufsleben einsteigen, sondern zunächst ihren Präsenzdienst beim Bundesheer oder Zivildienst leisten oder im Herbst ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium beginnen.

In jedem Fall ist nun darauf zu achten, dass der Kranken-Versicherungsschutz lückenlos weiterbesteht. Prinzipiell sind Kinder bis zum 18. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert. Mit dem 18. Geburtstag wird die Mitversicherung von der WGKK automatisch verlängert, wenn vom Finanzamt ein weiterer Anspruch auf Familienbeihilfe zuerkannt wurde. Dazu muss zuvor ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden.

Wurde die Matura nicht sofort bestanden und kommt es zu einer Wiederholungsprüfung im Herbst wird bei Anspruch auf Familienbeihilfe die Mitversicherung bis zum 30.11. des Kalenderjahres automatisch verlängert.

Für die Zeit zwischen Schulabschluss und Präsenzdienst gilt ebenfalls: Ist der junge Mann bei der WGKK gemeldet und wird für ihn Familienbeihilfe bezogen, wird die Mitversicherung automatisch bis zum 30.11. des Kalenderjahres verlängert. Erfolgt die Einberufung erst nach 30.11. kann der Jugendliche bei den Eltern auf Grund von Erwerbslosigkeit bis zu 24 Monate per Antrag mitversichert werden. Auch nach Ende des Präsenzdienstes können Jugendliche bis zum Beginn des Studiums auf Antrag bei den Eltern mitversichert werden.

Kranken-Versicherungsschutz während der Jobsuche und beim Ferialjob

Finden Jugendliche nach der Matura nicht sofort einen Arbeitsplatz können sich die Arbeitssuchenden bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichern. Das gleiche gilt für die Zeit nach Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung. Voraussetzung für die Mitversicherung von Kindern nach dem 18. Geburtstag ist, dass der/die Betroffene nicht mehr als 425,70 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze 2017). Wird dieser Wert überschritten, wird die junge Arbeitnehmerin bzw. der junge Arbeitsnehmer automatisch vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten einen Ferialjob annehmen. Wenn dieser versicherungspflichtige Sommerjob dann wieder beendet wird oder die Jugendlichen danach nur geringfügig weiterarbeiten, sind sie – so Anspruch auf Familienbeihilfe besteht – wieder automatisch bei den Eltern mitversichert.

Studierende können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert werden

Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichern. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Bezug der Familienbeihilfe. Wenn keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, kann die Mitversicherung durch Vorlage der Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Studierender verlängert werden. Nach dem ersten Studienjahr wird zusätzlich eine Bestätigung des Studienerfolges benötigt. Im zweiten Studienabschnitt muss für eine weitere Mitversicherung ein Nachweis über den positiven Abschluss der ersten Diplomprüfung bzw. des ersten Rigorosums erbracht werden.

Ausführliche Informationen zur Mitversicherung gibt es auch unter http://www.wgkk.at/mitversicherung.

Das Antragsformular für die Mitversicherung steht auf http://www.wgkk.at/formulare zum Download zur Verfügung und liegt in jeder WGKK-Außenstelle auf.

Telefonische Auskunft zur Mitversicherung unter: +43 1 60122-8000.

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