Freitag, Oktober 31, 2025

Mehrzahl der Sexualstraftäter ist nicht psychisch krank

Sexualstraftaten lösen in der Bevölkerung große Betroffenheit aus. Viele Menschen gehen davon aus, dass die Sexualstraftäter psychisch krank sind.

Serh oft wird davon ausgegangen, dass Sexualstraftäter psychisch krank sind. Doch statistische Daten zeichnet ein anderes Bild. Denn die meisten Taten werden in den meisten Fällen von psychisch gesunden Personen begangen. Deswegen fordern Experten einen differenzierten Umgang mit dem Thema in der Öffentlichkeit und in den Medien.

 

Sexualstraftaten differenzieren

Das Bild des psychisch kranken Sexualstraftäters stimmt so nicht und wirft allgemein ein falsches Licht auf Menschen mit psychischen Erkrankungen. Natürlich sind die starken emotionalen Reaktionen auf Sexualstraftaten verständlich, die Bevölkerung will wissen, wie es dazu gekommen ist. Denn das Leiden der Opfer ist sehr groß, in die Medien gelangen meistens jene Fälle, bei welchen der Sexualstraftäter sein Opfer getötet hat.

Doch bei Sexualstraftätern handelt es sich um eine sehr heterogene Tätergruppe. Die meisten Delikte werden von psychisch gesunden Tätern begangen. Zu den häufigsten Taten gehören Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung, Exhibitionismus und sexueller Missbrauch von Kindern. Rund 0,8 Prozent aller Straftäter, die innerhalb eines Jahres verurteilt werden, haben Sexualdelikte begangen. Obwohl sexuelle Inhalte heute über die digitalen Medien so einfach zugänglich sind wie nie zuvor, kann hier keine signifikante Zunahme beobachtet werden.

Auch wenn es auf die große Mehrzahl der Fälle nicht zutrifft, können Sexualstraftaten auch mit gravierenden psychischen Störungen im Zusammenhang stehen. Neben sexuellen Präferenzstörungen und Paraphilien können zum Beispiel Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenien oder Psychosen eine Rolle spielen. Die Tätertypologie ist bei der Ausrichtung der rückfallpräventiven Therapie entscheidend. Unverzichtbar sind dabei deliktorientierte psychotherapeutische Behandlungsverfahren. Im Falle ausgeprägter sexueller Präferenzstörungen oder Hypersexualität kommen medikamentöse Behandlungsansätze hinzu.

 

Forensisch-psychiatrische Gutachten

Ob und welche Rolle eine psychische Störung bei einer Sexualstraftat gespielt hat, beurteilen die Gerichte. Sie stützen sich dabei auf forensisch-psychiatrische Gutachten. Während schuldfähige Sexualstraftäter ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen, werden jene, welche die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Störung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären, in eine Klinik des psychiatrischen Maßregelvollzugs eingewiesen. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt.

Der sogenannte Maßregelvollzugs soll die Patienten durch differenzierte Behandlungsangebote wieder zu einem straffreien, eigenverantwortlichen Leben in Freiheit verhelfen. Die Entlassung erfolgt erst dann, wenn Gutachter kein Risiko mehr für erhebliche Straftaten sehen. Gerade bei Sexualstraftätern wurden hier in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht, die Rückfallquote ist deutlich gesunken und hat sich auf Einzelfälle verringert, die aber leider zum Teil schwerwiegend waren, erklären Experten. Während die Dauer der Unterbringung im Maßregelvollzug bisher unbefristet war, muss diese heute nach sechs und zehn Jahren besonders kritisch geprüft werden.

 

Fazit. Wer die Sexualstraftäter vorschnell als psychisch krank einstuft, verstärkt dadurch auch die Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

 

Quelle: http://www.dgppn.de

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