Sonntag, Januar 25, 2026

Hautkrebsrisiko bei Arbeiten im Freien

Das Hautkrebsrisiko ist bei Arbeiten im Freien stark erhöht, Weißer Hautkrebs ist seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt, die Risikobeurteilung erfolgt durch Arbeitsmediziner.

Die intensive Sonneneinstrahlung in der heißen Jahreszeit erhöht für einige Berufsgruppen, die vorwiegend im Freien tätig sind, das Hautkrebsrisiko. Weißer Hautkrebs wird durch ultraviolette Sonneneinstrahlung auf die Haut verursacht und ist laut aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine der am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Baubranche. „Egal ob auf der Baustelle, im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau – überall dort, wo Arbeitnehmer während der heißen Monate ihre Tätigkeit fortwährend im Freien verrichten, sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Expertin im Bereich Arbeitsmedizinischer Dienst bei TÜV Rheinland.

 

Berufskrankheit Weißer Hautkrebs

Weißer Hautkrebs wird auch als Basalzellkarzinom oder Basaliom bezeichnet. Dieses sehr häufige Geschwulst der äußeren Haut wird meist durch zu intensive Sonneneinstrahlung verursacht und verursacht glücklicherweise nur in extrem seltenen Fällen zu Metastasen. Die Behandlung des Basalzellkarzinoms besteht in erster Linie in einer vollständigen chirurgischen Entfernung unter histologischer Kontrolle der Schnittränder. Nach der Operation ist eine adäquate Wundversorgung sehr wichtig. Die Nachuntersuchung des Pathologen zeigt in Folge, ob der Tumor vollständig mit einem ausreichenden Sicherheitssaum zum gesunden Gewebe entfernt werden konnte. In manchen Fällen muss die Gewebeentfernung nachträglich umfassender und weiträumiger erfolgen.

Technischer Sonnenschutz und persönliche Schutzmaßnahmen senken das Hautkrebsrisiko

Weißer Hautkrebs ist seit 2015 eine Berufskrankheit. Um die Erkrankung zu verhindern, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Hier kann der Unternehmer beratende Unterstützung beim Betriebsarzt suchen. Auf der Grundlage einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung sind technische Maßnahmen, wie beispielsweise Sonnensegel, sinnvoll. Ratsam ist zudem, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Arbeiten in der prallen Sonne möglichst vermieden werden können.

Zusätzlich rät die Expertin zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Helme mit Nackenschutz sind bei sommerlichem Wetter eine weitere sinnvolle Vorbeugung. Besonders gefährdet sind Körperstellen, die dauerhaft dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopfhaut, Nacken und Ohren. Aber auch Unterarme und Handrücken zählen zu den üblicherweise gefährdeten Arealen. Dort sollten die Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeit ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30 ausreichend dick auftragen und dies nach zwei Stunden wiederholen.

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