Samstag, Januar 24, 2026

Corona-Arbeitsschutz für Podologie, Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios

Corona-Pandemie in Deutschland: Arbeitsschutz für die Podologinnen und Podologen sowie für Beschäftigte in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios.

Wie können Podologinnen und Podologen sowie Beschäftigte in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für diese Mitarbeiter entwickelt.

 

Bestmöglicher Schutz für Podologinnen und Podologen

Der Standard für die Podologie bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in podologischen Praxen bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.

 

Empfohlene Schutzmaßnahmen

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Patienten oder Patientinnen werden gebeten, sich nach Betreten der Praxis die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
  • Ausreichende Schutzabstände
  • Belegungsdichte von Arbeitsbereichen entzerren
  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
  • Optimierte Lüftung aller Praxisräume
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für die Podologie ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-podologie zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.


Pandemie-Arbeitsschutzstandard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios

Wie können Beschäftigte in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für sie entwickelt.

 

Bestmöglicher Schutz für die Beschäftigten

Der Standard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.

 

Empfohlene Schutzmaßnahmen

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Kunden oder Kundinnen werden gebeten, sich bei der Ankunft die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Kundschaft
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung von Einmalinstrumenten oder aufbereiteten Instrumenten je Kunde
  • Optimierte Lüftung

Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-nagelstudios zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.

 

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