Mittwoch, März 29, 2023

Facharztsäule Allgemeinchirurgie

Bei der erneut angestrebten Novellierung der Musterweiterbildungsordnung steht die Facharztsäule Allgemeinchirurgie nach wie vor zur Diskussion.

Bei der erneut angestrebten Novellierung der Musterweiterbildungsordnung steht die Bedeutung eines Facharztes für Allgemeinchirurgie im Vergleich zu den anderen sieben Facharztsäulen im Gebiet Chirurgie weiterhin in der Diskussion. Dies trifft in gleicher Weise für die eigentliche Definition der Allgemeinchirurgie an sich zu: Handelt es sich dabei um die Chirurgie von häufig durchgeführten Eingriffen aus verschiedenen chirurgischen Fachgebieten oder stellt sie nur die Chirurgie im Sinne einer Grundversorgung dar? Weiter zu hinterfragen ist, ob dieser Facharzt lediglich aufgrund europäischer Regelungen mit Vorgaben eines „general surgeon“ beibehalten werden soll. Unabhängig von solchen Debatten war jedoch von verschiedenen Landesärztekammern der Bestand der sogenannten » Allgemeinchirurgie « zur Aufrechterhaltung der Versorgung in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung sowie im ambulanten Bereich der niedergelassenen Kollegen vehement eingefordert worden.

Gerade unter dem Aspekt eines zu erhaltenen hohen Qualitätsstandards in der Chirurgie, auch bei frühzeitiger Spezialisierung, war nun von der gemeinsamen Weiterbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie mit ihren zehn chirurgischen medizinischen-wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie den Berufsverbänden gefordert worden, die Allgemeinchirurgie ohne unfallchirurgische und orthopädische Inhalte in eine Facharztsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie einzugliedern. Argumente hierfür ergeben sich zum einen aus der Tatsache, dass innerhalb von zwölf Monaten Weiterbildungszeit in der Orthopädie und Unfallchirurgie sicherlich keine ausreichende Kompetenz für eine sichere Versorgung der Patienten erreicht werden kann. Zum anderen ist seit vielen Jahren bekannt, dass sich die Inhalte von Allgemein- und Viszeralchirurgie deutlich mehr überschneiden im Vergleich zu allen anderen Fächern. Zudem ist bekannt, dass bereits die Studierenden im praktischen Jahr frühzeitig ein Fach im Gebiet Chirurgie präferieren und ein Wechsel zwischen den Fächern auch nach Ableistung des sogenannten Common Trunk eher die Ausnahme darstellt. Die bundesweiten Facharztanerkennungszahlen zwischen den Jahren 2012 bis 2015 spiegeln dies auch als klinische Realität wider und bestätigen die Tendenz zur Spezialisierung: In der Orthopädie und Unfallchirurgie lagen die Facharztanerkennungen zwischen 775 und 911 beziehungsweise in der Viszeralchirurgie bei ansteigender Tendenz zwischen 304 und 418. In der Allgemeinchirurgie lagen diese Zahlen insgesamt bei etwa 250.

Unabhängig davon, dass sich bereits heute eine Vielzahl von Krankenhausabteilungen als Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie bezeichnet, ist die Analyse der Datenbank des Deutschen Krankenhausverzeichnisses mit Stand vom Juli 2015 besonders aussagekräftig: Nur 14 Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland betreiben noch gemeinsame Abteilungen für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Orthopädie- und Unfallchirurgie. Getrennte Kliniken werden in 76 Prozent sogar in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung geführt, in Schwerpunkthäusern oder sogenannten Maximalversorgern in 92 Prozent oder 97 Prozent. 2015 werden damit insgesamt in 81 Prozent aller Krankenhäuser getrennte Kliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Allgemein- und Viszeralchirurgie ausgewiesen, während es in den Jahren 1997 nur 22 Prozent beziehungsweise 2009 schon 75 Prozent waren. Auch nach einer aktuellen Umfrage des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen werden aktuell die operativen Eingriffe aus den beiden großen Fachgebieten Orthopädie und Unfallchirurgie beziehungsweise Allgemein- und Viszeralchirurgie in 70 Prozent von getrennten Operationsteams durchgeführt.

Ein kürzlich vorgelegtes Konzept zur Allgemeinchirurgie einer Landesärztekammer konterkarierte die realistische Situation und flächendeckende Versorgung in unserem Land, vor allem hinsichtlich des deutlichen Überwiegens fachspezifischer Inhalten aus der Orthopädie und Unfallchirurgie. Nach intensivem Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Landesärztekammern und der gemeinsamen Weiterbildungskommission ist es jedoch gelungen, einen erfolgversprechenden Kompromissvorschlag zu definieren. Im Bereich der Facharztsäule Viszeralchirurgie können fakultativ 18 bis 24 Monate bei Wechsel der Weiterbildungsstätte in der Unfallchirurgie mit notfallmäßigen Eingriffen ermöglicht werden. Bei diesem Konstrukt würde der Facharzt für Allgemeinchirurgie entfallen und sich eine Facharztsäule Allgemein- und Viszeralchirurgie ergeben, wobei die sichere und qualitätsorientierte Versorgung weiterhin garantiert wäre. Erweiterte Kompetenzen können dann im Sinne einer Doppelfacharztqualifikation erworben werden. Unabhängig von dieser Möglichkeit der Weiterbildung besteht beiderseitiges Einvernehmen, dass im Gebiet Chirurgie eine Weiterbildungszeit von 72 Monaten anzustreben ist, um vor allem auch operationstechnische Verfahren ausreichend erlernen zu können. Eine Mindestweiterbildungszeit von 60 Monaten wird entschieden abgelehnt.

Die oben angeführten Vorschläge mit Aufhebung der Facharztsäule Allgemeinchirurgie müssen allerdings noch durch die Weiterbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverbänden sowie dann entscheidend durch den deutschen Ärztetag bestätigt werden. Sie stellen derzeit einen realistischen Weg für die Zukunft dar; Denn die Festschreibung eines real nicht mehr existierenden „Pseudo-Generalisten“ stellt eine rückw.rtsgewandte Entwicklung dar.

Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer
Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer

Statement Novellierung der Musterweiterbildungsordnung: ist eine Facharztsäule Allgemeinchirurgie noch zeitgemäß? von Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Berlin; Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC), Berlin

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