Arzneimittelversorgung verbessern

Am Deutschen Apothekertag werden Maßnahmen zur sicheren Produktion und besseren Kontrolle in der Arzneimittelversorgung gefordert.

Das Apothekengesetz stellt sicher, dass bei gleichzeitiger Niederlassungsfreiheit überall ausreichend Apotheken für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erreichbar sind. Sollten Apotheken in einer Region geschlossen werden und auch Rezeptsammelstellen und Botendienste umliegender Apotheken nicht mehr ausreichen, eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten, sieht das Apothekengesetz ein gestuftes Verfahren zur Vermeidung eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung vor.

 

Arzneimittelversorgung im Blickpunkt am Deutschen Apothekertag

Zur Sicherung der Arzneimittelversorgung für alle Patienten in Deutschland haben die 300 Delegierten des Deutschen Apothekertages in München heute zahlreiche Beschlüsse gefasst. Dazu gehören eine Stärkung der Arzneimittelproduktion innerhalb Europas, eine höhere Transparenz bei der Wirkstoffherstellung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Lieferengpässen. Dabei soll vor allem das System der Kontrolle von Wirkstoffverunreinigungen bei der Fertigarzneimittelherstellung überprüft und weiterentwickelt werden. Auch appellieren die Delegierten an die Bundesregierung, „sich dafür einzusetzen, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU Apotheken lückenlos und konsequent überwacht werden, so dass keine rechtsfreien Räume für Sonderformen von Apotheken zugelassen werden.“

In einem der angenommenen Leitanträge heißt es, dass die pharmazeutischen Unternehmer ausreichend Arzneimittel zur Verfügung stellen sollen: “Hierzu gehört insbesondere, dass die notwendigen Ausgangsstoffe für lebensnotwendige Arzneimittel, Impfstoffe und in den Notfalldepots zu bevorratende Arzneimittel in ausreichendem Maße innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden.” In einem anderen beschlossenen Leitantrag heißt es: “Die geltenden Regelungen zur Guten Herstellungspraxis sowie zur Sicherung und Kontrolle der Qualität von pharmazeutischen Unternehmen müssen konsequent bei der Herstellung von Fertigarzneimitteln angewendet und deren Einhaltung von den zuständigen Behörden regelmäßig und umfassend überprüft werden.”

Ein weiterer Beschluss fordert den Gesetzgeber auf, „die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um für die Apotheker Transparenz über Art und Weise der Synthese der Wirk- und Hilfsstoffe der Fertigarzneimittel sowie die Syntheseorte herbeizuführen.“ Zudem wird der Gesetzgeber laut Beschluss des Deutschen Apothekertages aufgefordert, „durch geeignete, wirksame Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene unverzüglich die bedarfsgerechte Bereitstellung von Arzneimitteln zu sichern, Lieferengpässe zu bekämpfen und Versorgungsengpässe zu verhindern.“ Laut Antragsbegründung treten Engpässe in den Apotheken inzwischen auch bei Antibiotika, Schmerzmitteln oder Herzpräparaten auf.

Quelle: www.abda.de

 

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