Mittwoch, April 17, 2024

Vorsorgemedizin und Mystery Shopping

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat Vorsorgemedizin und Mystery Shopping in Ordinationen und Spitälern in den Blickpunkt gerückt.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat in ihrer Vollversammlung in Geinberg heute, Freitag, zwei Resolutionen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte zu folgenden Themen einstimmig bekräftigt: Vorsorgemedizin und Mystery Shopping in Ordinationen und Spitälern.

Vorsorgemedizin

Trotz der hohen Bedeutung der Vorsorgemedizin verhindere die Sozialversicherung eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen, wie das Scheitern der jüngsten Verhandlungen um das Vorsorgeuntersuchungsprogramm gezeigt habe.

Anregungen und innovative Ideen der Ärzteschaft zu mehreren Bereichen der Gesundheitsvorsorge würden ignoriert, weil hier wohl ein kurzfristiger Sparwille ohne langfristige Perspektive überwiege.

Deshalb sei zu befürchten, dass Österreich bei Früherkennungsprogrammen wie zum Beispiel Vorsorge- oder Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hinter den Möglichkeiten zurückbleibt und Patienten somit Schaden nehmen.

Die Ärzte forderten daher die Verantwortlichen des Hauptverbandes auf, die Blockadehaltung zu beenden und das Angebot der Ärztekammer zum konstruktiven Dialog anzunehmen.

Mystery Shopping

Die ÖÄK lehne die geplanten Methoden wie Mystery Shopping zur Bekämpfung des sozialen Missbrauchs in ärztlichen Ordinationen und Spitälern „als völlig unangemessen“ ab. Ordinationen seien „Stätten der ärztlichen Hilfe und nicht Bereitstellungsraum für staatliche Bespitzelungsaktivitäten“. Die Observierung von Patienten und Ärzten bedeute eine „schwere Störung des Arzt-Patienten-Verhältnisses, die auch an einer zeitlosen ethischen Grundlage rüttle: dem gegenseitigen Vertrauen als Grundlage jedes Behandlungserfolgs. Um sozialem Missbrauch zu begegnen, seien jedenfalls andere Maßnahmen zu wählen, etwa ein Foto auf der E-Card.

Die ÖÄK sehe „in den geplanten gesetzlich sanktionierten Überwachungsattacken in Arztpraxen und Spitalsambulanzen einen durch nichts zu rechtfertigenden, unsachlichen Plan der Legislative, der dem Ausgleich von Managementdefiziten und Verwaltungsschwächen der österreichischen Sozialversicherungen“ dienen solle.

Der Gesetzgeber würde mit dem geplanten Gesetz generelles Misstrauen gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringen. Und dies nur, weil die Sozialversicherung offensichtlich nicht in der Lage sei, einige wenige Fälle von Verfehlungen wirksam zu bekämpfen. Das sei ein Armutszeugnis.

Die ÖÄK fordere „unter scharfem Protest“ die ersatzlose Streichung von Maßnahmen staatlicher Bespitzelung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Ärzteschaft werde geeignete Initiativen setzen, um die Bevölkerung flächendeckend über die geplante, substanzielle Beschneidung ihrer Persönlichkeitsrechte zu informieren.

Presseaussendung der Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer www.aerztekammer.at

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