Bereits eine Schmerzmittel-Verordnung oder -Selbstmedikation kann eine Wechselwirkung mit anderen Medikamenten eingehen. Hier ist der Apotheker gefragt.
Viele Menschen, die an Schmerzen leiden, gehen nicht zum Arzt, sondern direkt in die Apotheke, um eines der zahlreichen nicht-verschreibungspflichtigen Schmerzmittel – Analgetika – in der Selbstmedikation anzuwenden. Die am häufigsten eingesetzten Wirkstoffe sind Ibuprofen, Acetylsalicylsäure (ASS), Paracetamol und Diclofenac. Doch Schmerzmittel ist nicht gleich Schmerzmittel: Analgetika unterscheiden sich in ihrer Wirkung und in ihren unerwünschten Wirkungen teilweise deutlich voneinander.
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Verschriebene beziehungsweise rezeptpflichtige Schmerzmittel plus Selbstmedikation
Auch wenn Ärzte die Schmerzmittel verordnen, so nehmen manche betroffene Schmerzpatienten in der Selbstmedikation zusätzliche Analgetika ein. Auch hier können Doppeldosierungen oder Wechselwirkungen auftreten. Oft ist der Apotheker die Erstinstanz, die das erkennen kann, und dann interdisziplinär mit dem Arzt sowie in Absprache mit dem Patienten die notwendigen Anpassungen durchführt. So ist es auch im Medikationsplan vorgesehen. Wer häufig oder über einen langen Zeitraum Analgetika anwendet, sollte immer mit seinem Arzt oder Apotheker sprechen und sich über Behandlungsalternativen informieren.
Wenn Analgetika verordnet werden, besteht immer die Gefahr von Wechselwirkungen mit der individuellen Medikation.
Um Wechselwirkungen abzuklären, bedarf es oft der Expertise des Apothekers. Dieser gilt als erste Schnittstelle, der die gesamte Medikation des Patienten erfassen kann. Zum Beispiel über eine Patientendatei mit Kundenkarte. Insbesondere wenn die Verordnung vom Facharzt stammt, die sonstigen Verordnungen aber durch den Hausarzt erfolgen, kann hier nur der Apotheker klärend eingreifen. Denn nicht alle Patienten sind mit einem Medikationsplan versorgt.
So ein Medikationsplan greift erst ab drei verordneten Medikamenten. Doch schon eine Schmerzmittel-Verordnung oder Analgetika-Selbstmedikation kann bereits eine Wechselwirkung mit einer anderen Verordnung eingehen. Dies kann zum Beispiel zu Blutgerinnungsstörungen oder zu Herzrhythmusproblemen führen, die als solche ursächlich gar nicht den Medikamenten zugeordnet werden.
Literatur:
Moore N, Bosco-Levy P, Thurin N, Blin P, Droz-Perroteau C. NSAIDs and COVID-19: A Systematic Review and Meta-analysis. Drug Saf. 2021 Aug 2. doi: 10.1007/s40264-021-01089-5. Epub ahead of print. PMID: 34339037.
Quelle:
Statement »Schmerzmittel im Spannungsfeld zwischen Selbstmedikation und ärztlicher Verordnung«. Berend Groeneveld Vorstandsmitglied und Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) e.V.. Geschäftsführender Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. zum »Aktionstag gegen den Schmerz«, Berlin, 2018.