Freitag, April 19, 2024

Masernimpfung nach Masernausbruch in Niedersachsen gefordert

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert die Verpflichtung zur Masernimpfung gegen diese gefährliche Erkrankung ein.

In Niedersachsen sind 2019 bis zum 11. März 26 Masernerkrankungen nachgewiesen worden, schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2018. Der Schwerpunkt mit 18 Fällen ist verbunden mit einem Masernausbruch im Landkreis Hildesheim.* Experten der DGKJ sehen die Impfpflicht für die Masernimpfung notwendiger denn je!

 

So zeigt sich eine Masernerkrankung

Ein roter fleckiger Ausschlag am ganzen Körper, der nach Fieber, Schnupfen, Husten und Augenentzündung auftritt, könnte bei Patienten auf eine Masernerkrankung hindeuten. Im Grunde genommen sind Masernerkrankungen extrem ansteckend und potenziell tödlich. Dabei kann es neben der akuten Erkrankung auch zur gefürchteten SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) kommen.

Die subakute sklerosierende Panenzephalitis ist eine teilweise erst nach Jahren auftretende Gehirnentzündung, bei der es keine Behandlung gibt. Alle betroffenen Patienten sterben daran.

Mit einer Häufigkeit von einem auf 3.300 Kinder im Alter unter 5 Jahren nach der Maserninfektion ist SSPE nicht selten. Besonders gefährdet sind Kinder im ersten Lebensjahr, die noch zu jung für eine Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung sind.

 

Masernimpfung seit 40 Jahren wirksam und sicher

„Es ist mir nicht verständlich, warum trotz dieser Datenlage Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen!“, so PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ. Der Kinderarzt entkräftet eine Fehlinformation über das Impfen: „Eine aktuelle Studie aus Dänemark an 657.000 Kindern widerlegt erneut den in der Laienpresse oft geäußerten Verdacht der Entstehung von Autismus nach einer Masernimpfung“.

Die verfügbare Masernimpfung gilt seit über 40 Jahren als wirksam und sicher. Kleinkinder bis zum 24. Lebensmonat erhalten zwei Maserimpfungen. Die zweite Impfung, die leider nicht mehr alle Kleinen erhalten, erfolgt im Alter von zwei Jahren.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) setzt sich nach wie vor für die Impfpflicht gegen diese gefährliche Erkrankung ein. Je besser die Durchimpfungsrate ist, desto sicherer ist das Leben gerade für die Kleinsten unter uns.

Ihr/e Kinder- und Jugendarzt/ärztin berät bei allen Fragen zum Impfschutz für Ihr Kind. Im Grunde genommen wissen allderings auch viele Personen der über 20-Jährigen wissen nicht, dass auch die Impfung gegen Masern bei Erwachsenen von den Impfkommissionen empfohlen wird.

* Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, 11.03.2019.


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)

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