Berufliche Einschränkungen von Diabetikern

Entscheidendes Prüfkriterium für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Diabetikern in Hochrisikobereichen sind ausreichende Kompensationsmöglichkeiten.

Menschen mit Diabetes können nahezu alle Berufe ausüben, sofern keine anderen schwerwiegenden Folge- oder Begleiterkrankungen vorliegen. Allerdings können einige Tätigkeiten durch bestimmte Bedingungen des Berufes oder des Diabetes eingeschränkt sein. In Hochrisiko-Bereichen – wie etwa bei der Polizei oder der Feuerwehr – ist eine differenzierte und individuelle Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Diabetikern durch den Betriebsarzt notwendig.

 

Neue Techniken helfen Diabetikern im Alltag und Beruf

Moderne CGM-Systeme (Continuous Glucose Monitoring) zur Messung der Glukosekonzentration im Körper sind im Alltag von Diabetes-Patienten weit verbreitet – auch im beruflichen Umfeld. Die Besonderheit von CGM-Systemen ist, dass sie selbstständig und kontinuierlich den Zuckerspiegel überwachen. Über einen implantierten Sensor im Fettgewebe wird der Gewebezucker gemessen und die Werte an ein Empfangsgerät (z.B. Smartphone) gefunkt. Darauf kann der Patient dann seinen Zuckerwert und aktuellen Trend ablesen – also ob der Glukosespiegel eher steigt oder sinkt. In der Regel gibt es zudem eine Alarmfunktion, die den Patienten warnt, wenn die Zuckerwerte zu tief zu sinken drohen. Das Risiko einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) oder eines schweren Zuckerschocks während der Arbeit kann so erheblich minimiert werden.

 

Einschränkungen für Diabetiker mit Berufen in Hochsicherheitsbereichen

Gerade unter Sicherheitsaspekten ist der Einsatz neuer CGM-Techniken am Arbeitsplatz von Vorteil: Diabetiker können Berufe ausüben, die bisher mit einem inakzeptablen und schlecht vorhersehbaren Risiko verbunden waren. Einschränkungen gibt es dennoch in Hochsicherheitsbereichen – ob ein Betroffener als Soldat, Berufstaucher oder Pilot voll geeignet ist, muss der Betriebsarzt zunächst anhand einer Gefährdungsbeurteilung analysieren. Darin muss beispielsweise auch geprüft werden, ob die Technik am Arbeitsplatz frei von äußeren, wie etwa mechanischen, elektromagnetischen oder thermischen, Störungen funktionieren kann und ob es Kompensationsmechanismen gibt, wie etwa die Kontrolle durch Kollegen.

 

Kompensationsmöglichkeiten als entscheidendes Kriterium

Entscheidendes Prüfkriterium für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Diabetikern in Hochrisikobereichen sind ausreichende Kompensationsmöglichkeiten. Beispielsweise ist das Risiko für den Feuerwehrmann bei der Brandbekämpfung nicht kompensierbar. Außerhalb des Gefahrenbereichs und ohne Notwendigkeit des Tragens von schwerem Atemschutz, könnte aber sehr wohl eine Eignung vorliegen. Ein inakzeptables Risiko liegt dann also vor, wenn die Risiken durch den Diabetes und den Beruf unkalkulierbar oft und schwer auftreten oder akut lebensbedrohlich sein können – auch für Dritte. Die Einzelfallbeurteilung liegt dabei immer beim zuständigen Betriebsarzt.

Mehr zum Thema: Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin“ (ASU) www.asu-arbeitsmedizin.com; Schwerpunktthema der 58. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), 07.-09. März in München: www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/.

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