Montag, November 3, 2025

Ärztekammer befürwortet Ambulante Sonderklasse

Ambulante Sonderklasse verhindert Abwanderung in Privatspitäler. Die Ärztekammer fordert Parlamentsparteien auf, dem Entwurf der Bundesregierung zuzustimmen.

Eine ambulante Sonderklasse ist notwendig, um zu verhindern, dass Sonderklasse-Versicherte Patientinnen und Patienten zukünftig in Privatspitäler abwandern. Insofern sei die ambulante Sonderklasse auch ein Instrument dafür, eine Zwei-Klassen-Medizin in Österreich zu verhindern. Darauf wies Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres anlässlich der aktuellen Debatte rund um die Honorierung von tagesklinischen Leistungen hin. Keinesfalls gehe es darum, „VIP-Ambulanzen“ oder „Fast Lanes“ zu positionieren. ****

 

Ambulante Sonderklasse statt tagesklinische Leistungen

Durch den Fortschritt der Medizin werden immer mehr Leistungen, vor allem in der Augenheilkunde, der Onkologie, der Nuklearmedizin und der Orthopädie, die früher stationär erbracht wurden, inzwischen ambulant erbracht, was für alle Patientinnen und Patienten eine wesentliche Verbesserung darstellt. Dies betrifft unter anderem Augenoperationen, Stents sowie weitere einfache operative und invasive Eingriffe wie Arthroskopien, Hernien et cetera.

Um diese Leistungen im Interesse der öffentlichen Krankenhäuser, insbesondere in Wien, auch abrechnen zu können, hat man den Begriff der „tagesklinischen Leistungen“ geschaffen. Damit wurde verhindert, Sonderklasse-Versicherte Patientinnen und Patienten stationär aufnehmen zu müssen. Was das System verteuert und zudem nachteilig für die Patientinnen und Patienten gewesen wäre.

Nun wird im LKF-Verrechnungssystem (Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, Anm.) der Begriff „tagesklinisch“ durch das ersetzt, was es de facto ist, nämlich „ambulant“. Damit aber braucht es die ambulante Sonderklasse, damit die ambulant erbrachten und tagesklinisch verrechneten Leistungen in öffentlichen Spitälern mit den Privatkrankenversicherungen auch weiterhin verrechnet werden können.

 

Ärztekammer unterstützt daher den Vorstoß der Regierung

Die Ärztekammer unterstützt daher den Vorstoß der Regierung, tagesklinischen Leistungen in der Sonderklasse zukünftig auch ambulant abrechenbar zu machen. Szekeres: „Es geht hier nicht um spezielle Ambulanzen für betuchte Patientinnen und Patienten, sondern ausschließlich um die Möglichkeit des Erhalts der bisherigen Möglichkeiten für öffentliche Spitäler und Ärztinnen und Ärzte.“

Den öffentlichen Spitälern eine ambulante Sonderklasse zu verbieten, würde nicht nur zu massiven Einnahmenrückgängen für die Häuser und die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte führen, sondern auch dazu, dass die Privatkrankenversicherungen diese Leistungen zugunsten ihrer 1,8 Millionen Versicherten künftig ausschließlich in ihren Privatspitälern anbieten werden – „was wiederum dazu führt, dass die Zwei-Klassen-Medizin in Österreich sowie die Trennung von Privat- und sonstigen Patienten weiter fortschreitet und auch öffentliche Spitäler für Ärztinnen und Ärzte weniger attraktiv werden“.

 

Zwei-Klassen-Medizin

Szekeres ist unglücklich darüber, dass eine Maßnahme, die eine Zwei-Klassen-Medizin verhindern soll, nun als Maßnahme für die Zwei-Klassen-Medizin politisch diskutiert wird. Er fordert alle Parlamentsparteien dazu auf, dem Entwurf der Bundesregierung zuzustimmen und die ambulante Sonderklasse als Ersatz für bisherigen tagesklinische Leistungen zu unterstützen.

Quelle: http://www.aekwien.at

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