Freitag, Januar 16, 2026

Ärztliche Schwangerenvorsorge ist sinnvoll

Die gesetzliche Schwangerenvorsorge mit ihren monatlichen Vorsorgeterminen beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft, meist kurz nach dem Ausbleiben der Menstruation.

Mit Feststellung der Schwangerschaft beginnt die gesetzliche Schwangerenvorsorge mit ihren monatlichen Vorsorgeterminen meist kurz nach dem Ausbleiben der Monatsblutung. Bei Frauen mit einem Risiko, das sich zum Beispiel im Verlauf der Schwangerschaft entwickelt, werden die Vorsorgeintervalle sinnvoller Weise verkürzt. Dadurch, dass heute deutlich mehr und ältere Frauen mit Risiken wie schweres Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes etc. schwanger werden als vor 20 Jahren, kann es durchaus sein, dass sich insgesamt bezogen auf die Zahl der Schwangeren die durchschnittliche Zahl an Terminen erhöht hat. Eine Verlängerung der Untersuchungsintervalle muss laut Experten kritisch gesehen werden.

Viele Schwangere erhalten somit mehr diagnostische Leistungen als in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen ist. Das liegt unter anderem daran, dass es heute mehr Möglichkeiten gibt als in den Richtlinien vorgegeben und dass die gesetzlichen Krankenkassen bisher nur die Kosten für Leistungen übernehmen, die auch wirtschaftlich sind.

Diagnostische Maßnahmen

Diagnostische Maßnahmen, die sinnvoll sind, sich für die Krankenkassen aber wirtschaftlich nicht „rechnen“ – wie zum Beispiel den Toxoplasmose-Test oder auch den Test auf Streptokokken in der Spätschwangerschaft –, werden Schwangeren dennoch empfohlen. Diese können sehr zur Senkung der Krankheitsrisiken potentiell infizierter Kinder beitragen. Insbesondere auch der frühe Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft, eines intrauterinen Hämatoms oder eine Myoms etc. hat viele Leben gerettet. Das Ersttrimesterscreening verhindert sogar Fehlgeburten durch Vermeidung überflüssiger – invasiver – Amniozentesen.

Unter kritischer Betrachtung stehen häufige Herzfrequenz- und Wehen-Ableitungen, die laut Mutterschaftsrichtlinien nicht zwingend vorgeschrieben sind, aber Hebammen und Ärzten die Beurteilung der Schwangerschaft erleichtern und leichte Kontraktionen von echten Wehen zu unterscheiden helfen. Das verhindert überflüssige Ruhigstellungen der Schwangeren und kann sehr beruhigend sein.

Viele Schwangere wünschen für ihren persönlichen Gebrauch Ultraschall-Bilder ihrer ungeborenen Babys in 3D oder anderen Formaten; gleichzeitig „sehen“ sie dadurch die Gesundheit ihres Ungeborenen. Da von Ultraschalluntersuchungen keine Gefahren für das Baby ausgehen, kommen Frauenärzte diesem Wunsch nach, wenn sie darum gebeten werden.

Dabei ist anzumerken, dass beinahe alle der von Frauenärzten in der Schwangerschaft angebotenen diagnostischen Leistungen, wie das Ersttrimesterscreening, Toxoplasmose- und Cytomegalietestungen etc. durchaus evidenzbasiert sind, auch wenn sie nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind. Andere, wie zusätzliche Ultraschall-Leistungen (Babyfernsehen, 3D), werden auf eindeutigen Wunsch der Frauen durchgeführt.

Quelle: Schäfers R, P Kolip, Zusatzangebote in der Schwangerschaft.
Gesundheitsmonitor Newsletter 03|2015. © BVF und DGGG 2015

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