Freitag, November 7, 2025

Versterben nach Sturz ist ein nichtnatürlicher Tod

Das Versterben nach einem Sturz ist ein nichtnatürlicher Tod und Ärzte sollten sich nicht zögern, die Polizei zu alarmieren.

Fenster geputzt, von der Leiter gestürzt, innerlich verblutet durch eine Milzruptur: Todesfälle wie dieser scheinen eindeutig. Dennoch ist es notwendig, dass nichtnatürlicher Tod ausgeschlossen werden kann und deshalb ist die Polizei zu alarmieren? „Die Kausalkette zum Tod ist ganz individuell“, erläuterte Dr. Ricarda Arnold vom Universitätsklinikum Jena im Vorjahr auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, wobei die Rechtsmedizinerin beim Alterstraumatologie Kongress 2016 in Marburg über die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften im ärztlichen Alltag referierte. Denn gerade bei geriatrischen Patienten sind letale Stürze oft durch Faktoren wie Demenz, Mangelernährung, neurologische oder kardiale Erkrankungen bedingt. „Dann stehen Ärzte vor schwierigen Einzelfallentscheidungen, die immer wieder heiß diskutiert werden im Kollegenkreis.“ Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar.

 

Rechtslage durch Bestattungsgesetz der Bundesländer geregelt – Todesursache Sturz ist ein nichtnatürlicher Tod

Geregelt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, muss auf dem Totenschein neben der Todesursache – dem unmittelbar zum Tode führende Ereignis – auch die Todesart angeben werden. „Natürlich“ im Falle des Versterbens aus innerer, krankhafter Ursache wie zum Beispiel Lungenentzündung, Krebs oder Herzinfarkt. Oder „nicht-natürlich“ durch äußere Faktoren wie Unfall oder Fremdverschulden. „Im Falle eines Sturzes mit Kausalität zum Todeseintritt ist die Sachlage klar: Hier muss von Gesetzes wegen praktisch immer eine nicht-natürliche Todesart angegeben werden“, so die Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin.

 

Bei einem Tod durch Sturz muss immer die Polizei alarmiert werden

Trotzdem scheuen sich einige Ärzte, „nicht-natürlich“ im Totenschein anzukreuzen. „Denn dann muss die Polizei alarmiert werden“, sagt Ricarda Arnold. „Gerade für Kliniken mit vielen geriatrischen Patienten bedeutet dies unter Umständen einen enormen Aufwand.“ Im Totenschein statt des Sturzes einfach einen anderen Aspekt des Ablebens anzugeben, sei keine Lösung: „Hat der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen, könnte den Erben die Leistung entgehen.“ Und auch für den Arzt kann es Folgen haben, wenn etwa bei der zweiten Leichenschau vor der Kremation des Leichnams durch einen unabhängigen zweiten Leichenschauarzt Auffälligkeiten entdeckt werden.

 

Etwa 2000 Tötungsdelikte aufgrund ungenauer Leichenschauen übersehen

Zumal nie auszuschließen sei, dass nicht doch ein Fremdverschulden vorliegt, das erst durch Ermittlungen der Polizei aufgedeckt werden kann. „Einer Studie zufolge werden jedes Jahr circa 2000 Tötungsdelikte aufgrund ungenauer Leichenschauen übersehen“, weiß Arnold. „Aus meiner fast 20-jährigen Berufserfahrung gehe ich davon aus, dass die Zahl noch deutlich höher liegt. Genaues Hinsehen und Handeln ist daher unerlässlich.“

Quelle: http://www.dggeriatrie.de/

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