Mit psychologischen Maßnahmen gegen den Anstieg von Invaliditätspensionen: der BÖP fordert Umsetzung des 5-Parteien-Antrags.
Die Zahlen des aktuellen Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitorings des Sozialministeriums (Dezember 2016) sind alarmierend. Mit weit mehr als 50% sind psychische Erkrankungen mit Abstand die häufigste Ursache für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bzw. für Invaliditätspensionen. Insbesondere bei Frauen stellen psychische Erkrankungen mit über 62% die größte Gruppe dar. „Diese Fakten bestärken die langjährige Forderung der österreichischen PsychologInnen nach Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz als Grundlage für die Sozialversicherungen diese Leistung zu bezahlen“, sagt Sandra M. Lettner, Präsidentin des PsychologInnenverbandes – Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP).
Im Gegensatz zur Psychotherapie müssen Betroffene die Kosten für die klinisch-psychologische Behandlung selbst bezahlen. Doch mit den Invaliditätspensionen steigt auch das Armutsrisiko von Betroffenen und die Gefahr, weiter in psychische Krisen zu geraten, die in Folge zu körperlichen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen führen können. Dies wiederum führt zu einer großen finanziellen Mehrbelastung des Gesundheitssystems.
Die Zahlen des Sozialministeriums machen ganz klar deutlich, dass es dringend an der Zeit ist, mehr Psychologie in die Gesundheitsversorgung aufzunehmen. „Leider ist der 5-Parteien-Antrag aus dem Jahr 2011, die klinisch-psychologische Behandlung als Pflichtleistung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufzunehmen, bisher noch nicht umgesetzt worden“, bedauert Lettner.
Quelle: www.boep.or.at Berufsverband Österreichischer PsychologInnen