Donnerstag, März 28, 2024

Transplantationsgesetz in Deutschland verändert Wartezeiten für eine Lungentransplantation

In Deutschland steht pro Jahr den 300 bis 350 Transplantationen die Zahl von 400 bis 450 neu angemeldeter Empfänger für eine Lungentransplantation gegenüber.

Je nachdem stellt eine Lungentransplantation für viele Patienten mit endgradig fortgeschrittenen Lungenerkrankungen die letzte Überlebenshoffnung dar. Deswegen sind die verschiedensten Patientengruppen vom neuen Transplantationsgesetz in Deutschland betroffen. Dazu zählen Kinder mit Erbkrankheiten sowie Fehlbildungen. Weiters Heranwachsende oder jungen Erwachsenen mit Mukoviszidose sowie Erwachsene oder sogar ältere Patienten mit schwerer COPD oder Lungenfibrose.

Allerdings ist die Lage der Lungentransplantation in Deutschland nach wie vor angespannt. Denn pro Jahr können Chirurgen etwa 300 bis 350 Patienten mit fortgeschrittenen Lungenerkrankungen mittels Lungentransplantation behandeln. Allerdings steht der Zahl der Transplantationen die Zahl von 400 bis 450 pro Jahr neu angemeldeten Empfänger für eine Lungentransplantation gegenüber. Dementsprechend ist die Zahl der potenziellen Organempfänger nach wie vor die Zahl der möglichen Transplantationen um mehr als das Doppelte übersteigt. Dabei bleiben all jene Patienten unberücksichtigt, bei denen ein Arzt die Indikation nicht erkennt.

Übrigens ist das größte Lungentransplantationszentrum in Deutschland die Medizinische Hochschule Hannover. Gefolgt von der Munich Lung Transplant Group am Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zusammen führen diese beiden Zentren circa zwei Drittel aller Lungentransplantationen durch.

 

Transplantationsgesetz mit Widerspruchslösung zur Organspende in Deutschland laut Experten ein richtiger Schritt

Zur Verbesserung dieser Situation ist deswegen das neugeplante Transplantationsgesetz aus Sicht der Experten ein richtiger Schritt mit guten Ansätzen. Die Widerspruchslösung zur Organspende ist in einigen anderen europäischen Ländern realisiert – zum Beispiel in Frankreich, Italien sowie Österreich. Daher könnte das sehr wohl auch ein Modell für Deutschland sein.

Allerdings zeigt die bereits wiederaufkeimende, sehr kritische Diskussion, dass an der politischen Durchsetzbarkeit der Widerspruchslösung in Deutschland Zweifel angebracht sind. Umso wichtiger erscheint es, dass der neue Gesetzentwurf wichtige andere Ansatzpunkte zugunsten der Organspende adressiert.

So besteht bekanntermaßen eine erhebliche Diskrepanz zwischen der hohen Befürwortung der Transplantation in der Bevölkerung und der ihr entgegenstehenden Realität, dass nur etwa jeder Dritte einen Organspendeausweis mit sich führt. Wenngleich eben in entsprechenden Befragungen sich bis zu 80 Prozent für die Organtransplantation aussprechen.

 

Wichtige Rolle der Transplantationsbeauftragten

Dementsprechend kommt den Transplantationsbeauftragten an den Kliniken eine entscheidende Bedeutung zu. Denn sie benötigen Freiräume – sprich Zeit, um mit den Angehörigen in dieser schwierigen Situation entsprechende aufklärende Gespräche führen zu können. Deren Zustimmung ist notwendig, wenn ein Organspendeausweis nicht vorliegt.

Zusätzlich können die Transplantationsbeauftragten die Krankenhausmitarbeiter, welche in eine Organspende involviert wären, schulen sowie für eine positive Grundeinstellung sorgen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine solche Freistellung der Transplantationsbeauftragten vor, wenngleich die Finanzierung nach meinem Kenntnisstand noch nicht abschließend geklärt ist.

 

Finanzielle Aufwertung der Organspende gefordert

Zweitens ist es ebenso wichtig, dass für Kliniken eine Organexplantation, sprich eine Organspende, in der Regel eine Zusatzbelastung darstellt ohne angemessene Vergütung. Die Organspende ist heute ein sehr aufwendiger Prozess, durch den OP-Kapazitäten und intensivmedizinische Kapazitäten, aber auch andere Ressourcen (zum Beispiel Neurologie, Radiologie etc.) in Anspruch genommen werden. Dadurch kann die jeweilige Klinik manchmal andere Leistungen nicht erbringen.

In diesem Zusammenhang ist die finanzielle Aufwertung der Organspende ein wesentlicher Schritt, um Spenderorgane in größerem Umfange zu gewinnen. Natürlich dürfen hierdurch keine Fehlanreize geschaffen werden. Aber es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass die Organspende in den Krankenhäusern nicht zu Verlusten führt.

 

Das neue Transplantationsgesetz soll eine größere Verfügbarkeit von Spenderorganen bringen

Die beiden im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen – Stärkung der Transplantationsbeauftragten an den Kliniken sowie finanzielle Aufwertung der Organspende beziehungsweise der Explantation – sind wichtige Elemente, damit sich die bekanntermaßen hohe Spendebereitschaft der Bevölkerung in entsprechend bessere tatsächliche Organspendezahlen umsetzen lässt.

Insofern kann das neue Transplantationsgesetz tatsächlich zu einer größeren Verfügbarkeit von Spenderorganen führen. Dadurch kann sich dies unmittelbar für die auf ein Organ wartenden Patienten – nicht nur zur Lungentransplantation, sondern für alle anderen Organtransplantationen – auswirken.

Neben den bereits genannten Aspekten wäre aus pneumologischer Sicht auch eine optimale Betreuung potenzieller Lungenspendern auf Intensivstationen sehr wichtig. Im Hinblick auf Beatmung und optimalem Management der potenziellen Lungenspender.

 

Verbesserungen auch ohne Widerspruchsregelung möglich

Aus internationalen Studien ist bekannt, dass entsprechende Schulungsmaßnahmen von Pflegepersonal und Ärzten auf Intensivstationen ebenfalls zu einer deutlich besseren Verfügbarkeit von Spenderorgan führen können. Dies betrifft die Lunge in besonderem Maße, weil dieses Organ durch mechanische Beatmung und Infektionen leicht geschädigt werden kann und dann für die Transplantation ungeeignet wird.

Somit kann insgesamt festgestellt werden, dass ganz unabhängig von der politischen Durchsetzbarkeit der Widerspruchsregelung die genannten konkreten Maßnahmen „Stärkung der Transplantationsbeauftragten, bessere Vergütung der Organspende, sprich der Explantation, und verbessertes Management der potenziellen Lungenspender auf den Intensivstationen“ zu einer erheblichen Verbesserung der Transplantationsmedizin insgesamt führen.

Quelle:

Statement » Warten auf die neue Lunge: wie das geänderte Transplantationsgesetz die Versorgung Schwerstkranker verbessern kann «. Universitätsprofessor Dr. med. Jürgen Behr, Kongresspräsident der DGP 2019, Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik V der Ludwig-Maximilians-Universität München

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