KBV und die ABDA wollen Chancen der Digitalisierung gemeinsam nutzen und haben eine Absichtserklärung zur Entwicklung und Umsetzung unterzeichnet.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll und im heilberuflichen Interesse vorantreiben: Dieses Ziel steht im Mittelpunkt einer Absichtserklärung („letter of intent“), die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unterzeichnet haben. Darin sprechen sich beide Verbände für die Telematikinfrastruktur (TI) als wichtige Basis für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aus und fordern gleichzeitig, dass neue Technologien in die Weiterentwicklung der TI einfließen sollen.
„Die Digitalisierung bietet sinnvoll eingesetzt viele Chancen. Uns ist es wichtig, diesen Prozess sinnvoll zu gestalten und die Kompetenz der Ärzte und Apotheker einzubringen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „E-Health darf nicht nur ein Schlagwort sein, sondern muss die Heilberufe unterstützen und Nutzen für die Patienten stiften. Ärzte und Apotheker wollen deshalb die Zukunft gemeinsam gestalten“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
KBV und ABDA setzten sich mit der Erklärung zudem für den Ausbau der intersektoralen Kommunikation zwischen den Leistungserbringern sowie für deutschlandweit einheitliche Standards und Schnittstellen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ein. Beide „sind sich einig, dass es schnellstmöglich zu einer verbesserten, sicheren direkten elektronischen Kommunikation zwischen Heilberuflern kommen muss, damit die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade im Falle von Polymedikation verbessert wird“, heißt es. Der bundesweite Medikationsplan sei nur ein erster Schritt und nicht ausreichend.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.