Dienstag, März 25, 2025

Ultraschall bei Nierensteine

Zum Nachweis oder Ausschluss von Nierensteinen empfiehlt die geltende Leitlinie zur „Diagnostik, Therapie und Metaphylaxe der Urolithiasis“ als Standard eine Computertomografie. Diese Methode hat demnach eine Sensitivität von 94 bis 100 Prozent und eine Spezifität von 92 bis 100 Prozent – verständlicher: Sie findet fast alle Steine oder schließt diese mit hoher Sicherheit aus.

Das Problem: die Strahlenbelastung!

Die Strahlenschutzverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) „schützt“ die Bevölkerung per Gesetz so: Wer eine Bildgebung mit ionisierenden Strahlen plant oder ausübt, ist „verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.“ Die Aussage des BMJV bleibt hier also recht schwammig. Anwendern stehen sehr viele Handlungsspielräume offen, demzufolge können Patienten mit Nierensteinen bei der Computertomografie mit sehr unterschiedlichen Strahlenbelastungen konfrontiert werden. Ein guter Schutz sieht meiner Ansicht nach anders aus.

Aufgrund der hohen Strahlenbelastung der Computertomografie empfiehlt die DEGUM bei der Diagnose von Nierensteinen den Ultraschall als Mittel der ersten Wahl. Der Grund: Er hat keine ionisierende Wirkung! – und er hat bei Harnleiterkonkrementen, die kleiner als fünf Millimeter sind, vor allem in Kombination mit einer Nierenerweiterung – einer sogenannten Nierenkelchdilatation – immerhin eine Sensitivität bis zu 96 Prozent. Das entspricht somit auch der oben zitierten Leitlinie.

Ein weiterer Vorteil: Der Ultraschall ist schnell, günstig und sicher. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Rettungsstellen und Krankenhäuser, die keine Urologen oder keinen Arzt mit einer ausreichenden Ultraschallausbildung zur Verfügung haben, „schieben“ den Patienten zunächst durch einen Computertomografen (CT). Die Strahlendosis bei einem sogenannten „low-dose“-Protokoll für Patienten mit einem Body-Mass-Index unter 30 liegt bei 0,97 bis 1,9 Millisievert (mSv). Mit der Einheit Sievert wird die biologische Wirkung der radioaktiven Strahlung auf Menschen angegeben. Ein sogenanntes Nativ-CT hat eine Strahlenbelastung von 2,8 bis 5 Millisievert. Ein kontrastverstärktes CT von 25 bis 35 Millisievert.

Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt den Grenzwert der jährlichen effektiven Strahlenexposition für die Bevölkerung auf ein Millisievert (mSv) pro Jahr an. Da dieser Grenzwert im Vergleich zur Strahlenbelastung beim CT vergleichsweise gering ist, sollte bei Nierensteinen doch der Ultraschall das Mittel der ersten Wahl sein.

Das Problem ist jedoch, dass das Entgeltsystem für medizinische Leistungen in Deutschland die Ausbildung unseres ärztlichen Nachwuchses durch die Krankenhäuser und Praxen nicht abbildet. Die Ausbildung der Fachärzte läuft für die Gesellschaft auf Niveau „umsonst“.

Die DEGUM als berufsständige Organisation der Ärzteschaft auf dem Gebiet des Ultraschalls hält deshalb eine systematische Weiterbildung der Ärzte in den jeweiligen Fachgebieten vor – ohne Zuschüsse seitens der Krankenkassen! Das ist hoch anzurechnen!

Quelle:

Statement » Nierensteine: Warum Ultraschall doch das Mittel der ersten Wahl ist! « von Professor Dr. med. Thomas Enzmann, Stellvertretender Leiter der DEGUM Sektion Urologie, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie, Städtisches Klinikum Brandenburg (Hochschulklinikum der Medizinischen Hochschule Theodor Fontane), DEGUM-Kursleiter (Stufe III)

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