Freitag, März 29, 2024

Neugeborenen-Hörscreening ab Woche 1

Durch das Neugeborenen-Hörscreening können heutzutage angeborene Hörstörungen bereits in der ersten Lebenswoche entdeckt werden.

Ein gutes Gehör ist eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung von akustischen Informationen und die Fähigkeit, auf die Vielfalt von akustischen Ereignissen aus unserer Umgebung zu reagieren. Tritt bei einem Säugling oder Kleinkind eine Hörstörung auf, so hat dies zusätzlich Auswirkungen auf die Entwicklung der Lautsprache sowie auf die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes. Diese Auswirkungen sind weitgehend vermeidbar, wenn die Hörstörung mittels Hörscreening bei Neugeborenen frühzeitig erkannt wird. Und wenn man rechtzeitig adäquate Förderungsmaßnahmen einleitet. Etwa 1 bis 2 von 1.000 Neugeborenen kommen mit einer angeborenen Hörstörung unterschiedlichen Grades zur Welt.



 

Neugeborenen-Hörscreening als Vorsorgeuntersuchung

Das Neugeborenen-Hörscreening ermöglicht es heute, angeborene Hörstörungen bereits in der ersten Lebenswoche entdecken zu können. Zur Testung der Hörfunktion werden leise »Clickreize« an das Ohr des Neugeborenen geleitet und die Reaktion der Sinneszellen im Innenohr gemessen.

Die Tests werden im natürlichen Schlaf der Babys durchgeführt und stellen für die Kinder praktisch keine Belastung dar.

Sind die zu erwartenden Reaktionen des Innenohres, die sogenannten otoakustischen Emissionen, nachweisbar, so liegt kein Hinweis auf eine Hörstörung vor. Bei auffälligem Testergebnis muss jedoch möglichst zeitnah eine weitere Abklärung erfolgen.

Bei dem Neugeborenen-Hörscreening handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung, die im Mutter-Kind-Pass als notwendige Untersuchung in der ersten Lebenswoche verankert ist, und üblicherweise ab dem 2. Lebenstag durchgeführt wird.

 

Was ist wichtig für Kinder mit auffälligem Screening-Ergebnis?

Ist das Hörscreening-Testergebnis auffällig, so ist umgehend eine Abklärung des Hörvermögens erforderlich. Als zeitliche Zielsetzung für eine frühe Erkennung und Behandlung von Hörstörungen fordern Experten daher, dass man das Neugeborenen-Hörscreening vor Vollendung des ersten Lebensmonates durchführt.



Die diagnostische Abklärung einer Hörstörung von im Screening auffälligen Kindern soll bis zum Ende des dritten Lebensmonates erfolgen. Bei diagnostizierter Hörstörung soll die Intervention (z.B. Hörgeräteversorgung) bis spätestens Ende des sechsten Lebensmonates erfolgt sein.

 

Richtlinien zum Neugeborenen-Hörscreening in Österreich

Das Neugeborenen-Hörscreening ist in Österreich schon lange etabliert. So wurde ein Konzept des Hörscreenings bereits im Jahr 1995 von der österreichischen HNO-Gesellschaft beschlossen. Damit wurde ein flächendeckendes Hörscreening in Österreich eingeführt.

Basierend auf nationalen und internationalen Erfahrungen der letzten 20 Jahre hat man Richtlinien zur Durchführung des Hörscreenings in Österreich erarbeitet, die alle erforderlichen Schritte zur Früherkennung und Frühversorgung von Hörstörungen im Detail vorgibt.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Diagnostik und die Nachversorgung von Kindern mit Hörstörung sowie dem zeitlichen Ablauf der Maßnahmen gelegt.

Die Information der Ärzte und der gesamten Bevölkerung hinsichtlich der Bedeutung des Hörens für die Entwicklung des Kindes sowie der Hinweis auf die Wichtigkeit einer frühen Hördiagnostik und Intervention soll helfen, Kinder mit angeborenen Hörstörungen rechtzeitig zu erfassen und optimal zu fördern.




Quelle:

Hörscreening bei Neugeborenen – Statement von Ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Stephan. Leiter Bereich Audiologie, Universitätsklinik für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen, Innsbruck

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