Freitag, März 29, 2024

Selbstbestimmt sterben und mit Würde

Viele Patienten wünschen sich in Würde und selbstbestimmt sterben zu können. Sie wollen die Möglichkeiten der Intensivmedizin nicht bis zum Maximum anwenden lassen.

Selbstbestimmt sterben ohne maximale Intensivmedizin ist für zahlreiche Menschen ein wichtiger Wunsch. Dennoch sind sie oft unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen und was sie tun müssen, damit ihre Entscheidungen berücksichtigt werden. Welche Faktoren bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen eine Rolle spielen, wurde vor zwei Jahren in einer repräsentative Umfrage auf mehreren Stationen des Münchener Uniklinikums Rechts der Isar erhoben – mit folgenden Erkenntnissen:

  • Ältere Menschen sprachen sich häufiger gegen lebensverlängernde Maßnahmen aus, Frauen eher als Männer.
  • 19,5 % der befragten Frauen und 12,1 % der Männer lehnten eine Wiederbelebung ab.
  • Wer an einer Krebserkrankung oder chronischen Herzschwäche litt, sprach sich häufiger gegen eine Lebensverlängerung mit intensivmedizinischen Maßnahmen aus.
  • Für den Fall der Prognose eines irreversiblen Hirnschadens lehnte eine deutliche Mehrheit (81%) lebenserhaltende Maßnahmen ab.
  • Eine Patientenverfügung hat jeder Fünfte (22%); sehr wenige (2%) hatten sie im Krankenhaus dabei.

 

„Rechtzeitig mit nahestehenden Menschen sprechen und eine Vorsorgevollmacht erstellen!“

Wie kann man Vorsorge dafür treffen, dass man selbstbestimmt sterben, das Leben würdig zu Ende geht? Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass in einer bindenden Patientenverfügung schriftlich festgehalten werden kann, ob bei Herzstillstand und schwerster Erkrankung eine Reanimation und intensivmedizinische Maßnahmen erfolgen sollen. Die Ärzte sind verpflichtet, dem dokumentierten Willen zu folgen, sofern die medizinische Indikation gegeben ist.

Trotz der Gesetze zur Stärkung der Patientenwillens und der breiten öffentlichen Diskussion sind die meisten Menschen sehr unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen. Deswegen wird empfohlen, dass sich Betroffene mit ihren Angehörigen und nahestehenden Personen rechtzeitig über das Thema austauschen und eine Vorsorgevollmacht erstellt wird. Weiters muss im Klinikalltag genug Zeit sein, die Patienten immer wieder aufzuklären und auf ihre Vorstellungen und Ängste einzugehen.

https://www.koerber-stiftung.de/wissenschaft/deutscher-studienpreis/preistraeger/2015/die-zweiten-preise.html

http://www.klinikum-nuernberg.de/DE/ueber_uns/Fachabteilungen_KN/kliniken/medizin5/index.html

 

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