Donnerstag, September 21, 2023

Obstruktive Schlafapnoe stört erholsamen Schlaf

Die obstruktive Schlafapnoe gehört zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen, bei der die nächtlichen Atemaussetzer einen erholsamen Schlaf stören.

Durch die obstruktive Schlafapnoe (OSA) leiden Betroffene häufig an Tagesmüdigkeit: Sie sind schläfrig, weniger konzentriert und nicht mehr voll leistungsfähig. Auch die Gedächtnisleistung lässt nach. Das chronische Schlafdefizit erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Sekundenschlafs. Patienten mit Schlafapnoe und Tagesschläfrigkeit dürfen deshalb nur unter effektiver Therapie am Straßenverkehr als Autofahrer teilnehmen. Dies gilt nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern auch für Personenkraftfahrer. Schlafapnoe ist ein wesentlicher Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Jeder zweite Patient mit Durchblutungsstörungen im Herzen (koronarer Herzkrankheit), Herzschwäche (Herzinsuffizienz), hohem Blutdruck (arterieller Hypertonie), Vorhofflimmern und Schlaganfall leidet darunter.

Durch die große Zahl der Betroffenen, Arbeitsausfallzeiten, Krankheitskosten und die Schwere der Folgeerkrankungen stellt die obstruktive Schlafapnoe nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem dar. Dennoch ist die Versorgung von Menschen mit Schlafapnoe hierzulande bedroht. Schlaflabore müssen schließen, da die Kostenträger immer weniger für stationäre Behandlungen bezahlen und ambulante Möglichkeiten nicht in vergleichbarem Maß zur Verfügung stehen. Wartezeiten von mehreren Monaten bis über ein Jahr sind für Patienten nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der erhebliche Kostendruck und die Verlagerung vom Krankenhaus in die Ambulanz führen zu einer deutlichen Reduktion der Weiterbildungsstellen. Jährlich werden nur wenige Schlafmediziner ausgebildet, sodass die zukünftige Versorgung von Patienten mit Schlaferkrankungen nicht gesichert werden kann.

 

Schlaflos in Deutschland

Die Schlafapnoe ist nur eine von vielen Gründen, aus denen viele Menschen in Deutschland nicht mehr ausreichend schlafen. Untersuchungen der Krankenkassen Barmer/GEK und DAK zeigen übereinstimmend, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung unter chronischen Problemen des Ein- und Durchschlafens leidet, etwa zehn Prozent unter dem Krankheitsbild der Insomnie (1, 2). Verbreitet sind auch das sogenannte Restless-Legs-Syndrom und die periodischen Beinbewegungen im Schlaf, die die Betroffenen beträchtlich beeinträchtigen. Teilweise wurden diese Erhebungen im Langzeitverlauf wiederholt und zeigen einen deutlichen Zuwachs der Problematik. Obwohl Krankenkassen die zunehmende Bedeutung von Schlafstörungen dokumentieren, wird das

Versorgungsangebot immer weiter reduziert. Es wird versucht, das breite Spektrum der Schlaferkrankungen unter die Diagnose schlafbezogene Atmungsstörungen, insbesondere OSA, zu stellen. Dies engt die differenzialdiagnostischen Überlegungen und Behandlungsmöglichkeiten erheblich ein. Dabei könnten eine frühzeitige Diagnostik von Schlafstörungen sowie eine gezielte Therapie dazu beitragen, Folgeerkrankungen und damit auch erhebliche Krankheitskosten zu vermeiden.

Leitlinie Schlafapnoe

Anfang 2017 erschien eine aktualisierte Leitlinie zur obstruktiven Schlafapnoe (3). Dies sind die wichtigsten Neuerungen (3):

Um eine obstruktive Schlafapnoe festzustellen, mussten Patienten bisher mehrere Nächte im Schlaflabor untersucht werden. Mithilfe der sogenannten Polysomnografie werden dort unterschiedliche Körperfunktionen während des Schlafes überwacht. Die erneuerte Leitlinie misst dem Vortest eine größere Bedeutung zu. Dabei erfassen der Hausarzt und gegebenenfalls ein Schlafmediziner das Risiko für eine obstruktive Schlafapnoe anhand der Vorgeschichte und Begleiterkrankungen des Patienten. Bei sehr großer Wahrscheinlichkeit für eine obstruktive Schlafapnoe – also wenn der Patient schnarcht, tagesschläfrig ist und von Bettpartnern Atemaussetzer beobachtet wurden – verlangt die Leitlinie nicht mehr grundsätzlich die umfassendste schlafmedizinische Laboruntersuchung, sondern nutzt die vereinfachte Polygrafie. Dabei werden Herz- und Atemfunktionen ohne die Erfassung des Schlafes gemessen. Bei unklaren Fällen ist die Polysomnografie weiter der diagnostische Standard.

Gar nicht selten leiden die Patienten nicht unter den typischen Symptomen. Daher können in der Zukunft einfache Messungen mit einem oder zwei Messkanälen für den Sauerstoff im Blut oder den Atemstrom über Mund und Nase als Suchteste bei asymptomatischen Patienten dienen.

Die Nasenmaske (CPAP-Therapie) ist die wirksamste Methode, um Atemaussetzer zu verringern. Diese Maske sorgt während des gesamten Schlafs für einen Überdruck auf die Atemwege, sodass diese sich nicht verengen können. Bei leichter bis mittelschwerer Therapie kann eine Unterkiefervorschubschiene eingesetzt werden, die ein spezialisierter Zahnarzt anfertigt.

Quellen:

Statement » Schlaflos in Deutschland: Erholsamer Schlaf braucht eine stärkere Schlafmedizin « von Professor Dr. med. Winfried J. Randerath, Kongresspräsident der DGP 2018, Chefarzt am Krankenhaus Bethanien, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts Bethanien, Solingen


Barmer Gesundheitsreport 2017.

DAK-Gesundheitsreport 2017 für Nordrhein-Westfalen.

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. S3-Leitlinie: Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen – Kapitel „Schlafbezogene Atmungsstörungen“. Somnologie 2017, Band 20 (Suppl s2):S97–S180.

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