Mittwoch, April 24, 2024

Neue Ärzte-KV für Wiens Ordensspitäler

Ordensspitäler und die Stadt Wien haben sich geeinigt, Wiener Ärztekammer fordert Lösung für KAV- und AKH-Ärzte.

Die Stadt Wien und die acht gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler haben eine Vereinbarung betreffend der Finanzierung der durch das neue Ärztearbeitszeitgesetz entstehenden Mehrkosten geschlossen. Gleichzeitig wurde mit der zuständigen Gewerkschaft vida der erste Kollektivvertrag für die Ärztinnen und Ärzte der Wiener Ordenskrankenhäuser abgeschlossen. „Den Wiener Ordensspitälern ist Dienstagabend ein wichtiger Durchbruch gelungen. Erstmals in der sehr unterschiedlichen Geschichte unserer Häuser haben wir in Verhandlungen mit der Gewerkschaft vida, unseren Belegschaftsvertretern und der Ärztekammer, einen für alle acht Spitäler gültigen, einheitlichen Kollektivvertrag für Ärztinnen und Ärzte ausverhandeln können“, so Prim. Dr. Manfred Greher, Sprecher der Plattform der Wiener Ordensspitäler. „Dieser verbessert die Konditionen für alle ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich und ist eine solide Basis für die Zukunft unserer Häuser.“

Voraussetzung für diesen Abschluss war die Zusage der Stadt Wien, die damit verbundenen Zusatzkosten für die Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes durch eine Erweiterung der laufenden Finanzierungsvereinbarung zu übernehmen.

Stadträtin Sonja Wehsely: Subventionserhöhung ist mit wichtigen Strukturreformen verbunden

„Die Stadt Wien und die Ordensspitäler sind zu einer guten und nachhaltigen Einigung gekommen, von denen alle Wiener Patientinnen und Patienten profitieren werden“, erklärt dazu Mag a Sonja Wehsely, Wiener Stadträtin für Gesundheit und Soziales. Die Ordensspitäler sind ein wichtiger Bestandteil der Wiener Spitalslandschaft, mit der nun vereinbarten maximalen Subventionssumme ist ihr Fortbestand gesichert. „Mit dem Abschluss bietet Wien auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern konkurrenzfähige Gehälter für die Ärzteschaft. Gleichzeitig werden wichtige gemeinsame Strukturreformen auf Schiene gebracht, die die ÄrztInnen in den Gemeindespitälern entlasten werden. Die Ordensspitäler werden zum Beispiel mehr Rettungszufahrten übernehmen und durch eine verstärkte Zusammenarbeit die unfallchirurgischen Abteilungen in den Gemeindespitälern entlasten. Die Wiener Gemeindespitäler und die Ordensspitäler verfolgen bei den derzeitigen Reformen die gleichen Ziele und ziehen im Interesse der PatientInnen an einem Strang. Ich bin davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Er bringt bessere Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen und dadurch zufriedene PatientInnen“.

Damit Wiens Ordensspitäler in Zukunft arbeitsfähig bleiben, war es notwendig, auch für ihre Ärztinnen und Ärzte die Konditionen an das Schema der Gemeindespitäler anzupassen. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel betragen für das Jahr 2015 maximal 10 Millionen Euro und maximal 20 Millionen Euro für 2016. Diese Beträge beinhalten die zusätzlichen Ärztedienstposten, um Ärztearbeitszeitgesetz-konform arbeiten zu können, und Gehaltsanpassungen, die jetzt kollektivvertraglich abgesichert wurden. Diese finanzielle Belastung könnte von den Ordensspitälern unmöglich aus Eigenem finanziert werden. Auch zusätzliche Einsparungspotenziale durch Streichung von Ärzte-Stellen wären unrealistisch gewesen, erklärt Prim. Greher.

Die Ordensspitäler haben bereits Arbeitszeitmodelle flexibilisiert, das neue Ärztearbeitszeitgesetz ist gelebte Realität. Pro 100 Spitalsbetten stehen im KAV heute 51 ÄrztInnen den PatientInnen zur Verfügung. In den Ordensspitälern sind es rund 20 Prozent weniger, dort betreuen im Schnitt 41 ÄrztInnen 100 Spitalsbetten. „Das ist auch der Grund dafür, dass wir zusätzliche 40 Arztstellen brauchen, um das Ärztearbeitszeitgesetz umsetzen zu können“, so Greher.

Konkret beträgt der Zuschuss zur bestehenden Subventionsvereinbarung 2015 maximal 10 Mio. Euro, für 2016 maximal 20 Mio. Prim. Greher: „Parallel dazu haben wir mit der Stadt Wien maßgebliche strukturelle Maßnahmen vereinbart, damit diese Obergrenze nicht ausgeschöpft werden muss.“

„Der Abschluss ist aus gewerkschaftlicher Sicht ein historischer Meilenstein. Erstmals ist es gelungen, auch die Gehaltsstrukturen der ÄrztInnen und die für diese Berufsgruppe notwendigen Rahmenbedingungen im Kollektivvertrag abzubilden. Nun liegt ein transparentes, attraktives Gehaltsschema vor“, so Willibald Steinkellner, stellvertretender vida-Vorsitzender und Verhandlungsleiter der Gewerkschaft. „Es waren intensive und schwierige Verhandlungen, in denen beide Seiten an ihre Grenzen gegangen sind – Gewinner sind letztendlich alle Beschäftigten.“

„Der Abschluss des Kollektivvertrags ist für uns ein wichtiger Meilenstein, damit ist ein seit langem angestrebtes Ziel, eine Vision erreicht worden“, bilanziert Dr. Peter Rausch, Sprecher des Verhandlungsteam der Ärztinnen und Ärzte in den Ordensspitälern. „Erstmals haben alle Ärztinnen und Ärzte, die in einem der Wiener Ordensspitäler arbeiten, die gleiche Arbeitszeit und die gleichen Entlohnungsbestimmungen. Mit dem Kollektivvertrag ist uns auch eine Angleichung der Ärzte-Arbeitsbedingungen zwischen den Ordens- und Gemeindespitälern gelungen: Die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in den Häusern beider Träger sind künftig gleich attraktiv.“

Ärztekammer zufrieden über Einigung, fordert aber gleichzeitig Lösung für KAV-Häuser und AKH

Die Wiener Ärztekammer zeigt sich zufrieden mit dem erzielten Verhandlungsergebnis für die Ordensspitäler. Einer starken Verhandlungsgemeinschaft sei hier ein „brauchbarer Kompromiss“ gelungen. Erfreulicherweise habe man dort für die Ordensspitäler jene finanzielle Mittel in die Hand genommen, die benötigt würden, um eine effiziente Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitig mahnt die Ärztekammer aber die Verhandlungsbereitschaft von der Stadt Wien und dem Rektorat der MedUni Wien ein. „Die in den KAV-Häusern und im AKH tätigen Spitalsärzte harren nach wie vor einer Lösung ihrer Gehalts- und Arbeitsplatzproblematik“, so Ärztekammerpräsident Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres. „Es ist schon etwas verwunderlich, wenn die politisch verantwortliche Gesundheitsstadträtin und das Management des KAV in den Gemeindespitälern nach wie vor eine dreiste Sparpolitik betreiben, in den Ordensspitälern hingegen Pläne für einen Personalabbau nie ein Thema gewesen waren“.

Die Frist der Ärztekammer an die Stadt Wien läuft noch bis 31. Mai 2015. „Wenn die Stadträtin bis dahin nicht zu den bekannten Forderungen der Ärztekammer Stellung bezieht, sind wir entschlossen, auch unter den KAV-Ärzten eine Abstimmung über Streik, analog zum AKH, durchzuführen.“ Bislang habe es noch keinerlei Reaktion seitens der Gesundheitsstadträtin gegeben. „Ein Streikszenario rückt damit in immer größere Nähe“, so Szekeres.

Quellen: PA von B&K via APA OTS und PA der Ärztekammer Wien http://www.aekwien.at

 

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