Mittwoch, März 29, 2023
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Schwangerschaftsabbruch

Die derzeit geltende Fristenlösung verbietet die Selbstmedikation beim Schwangerschaftsabbruch mit einer Strafandrohung von einem Jahr Gefängnis für die betroffene Frau.

Die derzeit geltende Fristenlösung verbietet die Selbstmedikation beim Schwangerschaftsabbruch mit einer Strafandrohung von einem Jahr Gefängnis für die betroffene Frau.

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