Donnerstag, März 28, 2024

Corona-Pandemie in Deutschland: effektiver Arbeitsschutz für Kosmetikstudios

Wie können Kosmetikstudios während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die BGW hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard dafür entwickelt.

Der neue branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard soll während der Corona-Pandemie den Beschäftigten in Kosmetikstudios einen bestmöglichen Schutz bieten. Der Standard für Kosmetikstudios bietet deswegen eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Kosmetikstudios bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.

 

Empfohlene Schutzmaßnahmen für Kosmetikstudios während der Corona-Pandemie

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Kundschaft
  • Bei gesichtsnahen Behandlungen: Atemschutzmaske ohne Ausatemventil, ergänzt um Schutzbrille oder Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Zeitgleich zur Veröffentlichung des Arbeitsschutzstandards für Kosmetikstudios wurde auch der SARS-CoV-2-Branchenstandard für das Friseurhandwerk nochmals angepasst. Gesichtsnahe Behandlungen sind nun in Friseurbetrieben unter denselben Bedingungen wie in Kosmetikstudios erlaubt.


Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Kosmetikbetriebe ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-kosmetik zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.


Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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