Freitag, April 19, 2024

AUVA: Sonnenschutz bei der Arbeit wichtig!

Von April bis Anfang September, zwischen 11:00 und 15:00 Uhr, ist die UV-Strahlung generell am höchsten und macht Sonnenschutz notwendig.

Die Belastung durch Sonnenstrahlen ist nicht – wie viele glauben – von der Temperatur, sondern von der Jahreszeit abhängig: „Von April bis Anfang September ist die UV-Strahlung generell am höchsten. Insbesondere zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr erreicht sie Höchstwerte und daher ist jedenfalls Sonnenschutz notwendig“, so AUVA-Experte Dr. Emmerich Kitz. „Eincremen ist aber beim Arbeiten im Freien zu wenig – nur ein umfassendes Sonnenschutz-Konzept schützt zuverlässig vor Haut- und Augenschäden“, so Kitz weiter. Schädlich an der Sonne sind vor allem die UV-A und UV-B-Strahlen.

Jeder Sonnenbrand – vor allem in jungen Jahren – erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Aber auch für die Augen stellt die Sonne ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Vor allem Horn- und Bindehautentzündung oder Grauer Star, zählen zu den möglichen Schäden.

Am stärksten betroffen: der Nacken

Der am stärksten UV-belastete Bereich ist der Nacken, das ergab eine Studie der AUVA bei Bauarbeitern und Spenglern. Bei den Studienteilnehmern wurde der tolerierbare Wert für die durchschnittliche UV-Strahlung des Nackens um das bis zu Vierzehnfache überschritten. Der Selbstschutz der Haut reicht daher für einen achtstündigen Arbeitstag nicht aus. Zudem war bei den Testpersonen auch die Belastung der Augen deutlich erhöht. Sonnenbrillen sind speziell bei reflektierenden Oberflächen (Blechbearbeitung, Höhenbaustellen) notwendig.

Sonnenschutz für Haut und Augen

Die wirksamste Maßnahme für die Erhaltung der Gesundheit von Haut und Augen ist das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung. Arbeiten sollten nach Möglichkeit in Innenräume verlegt oder Arbeitsplätze mit Sonnensegeln und Sonnendächern beschattet werden. Um die UV-Belastung des Einzelnen zu reduzieren, kann auch die Rotation von Arbeitskräften helfen.

Wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. An erster Stelle steht hier Kleidung mit dem Sonnenschutzfaktor UPF 50+, das heißt die Belastung durch UV-Strahlung wird mindestens auf ein Fünfzigstel (zwei Prozent) reduziert und dadurch eine Hautschädigung vermieden.

Den Schweiß nach außen leitet moderne Funktionskleidung, beispielsweise aus Mikrofaser, ab und kann sogar einen kühlenden Effekt haben. Mit einem zusätzlichen Nackenschutz sollten Kappen oder Arbeitshelme ausgestattet sein, um den besonders betroffenen Nacken zu schützen. Unbedeckte Körperstellen sollten unbedingt mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden.

Zum Schutz der Augen empfiehlt die AUVA eine Sonnenbrille mit passendem UV-Filter, die das Auge vollständig abdeckt. Die Brille muss als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bei der Arbeit ein CE-Kennzeichen haben sowie eine Schutzstufe (häufig 5-2 oder 5-2,5) nach „EN 172“ aufweisen. Für den Freizeitbereich definiert die Norm „EN 12312“ Kategorien von 0-4, wobei im Alltag eine Sonnenschutzbrille der Kategorie 2 oder 3 getragen werden sollte. Ein Optiker kann bei Unklarheiten den UV-Schutz eines Brillenglases rasch und einfach feststellen.

Sonnenschutz – Wie schütze ich mich richtig?

  • direkte Sonne und Mittagssonne meiden
  • flexible Arbeitszeit nützen
  • nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne      bleiben
  • Arbeitsbereich beschatten
  • Kleidung und Sonnenschutzbrille tragen
  • möglichst viel Haut bedecken (Kopf, Nacken)
  • unbedeckte Körperstellen eincremen (insbesondere Ohren, Nase, Lippen, Unterarme)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.auva.at/gesunde-haut

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